Führerschein-Klassen

Folgende Führerscheine kannst Du bei uns erhalten:

Klasse A

M – Mofa

Voraussetzung:

  • mind. 15 Jahre alt
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

 

Was darf ich fahren?

  • maximal 25 km/h bbH (bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit)
  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

M – Mofa

Voraussetzung:

  • mind. 15 Jahre alt
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

 

Was darf ich fahren?

  • maximal 25 km/h bbH (bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit)
  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

A1 – Motorrad bis 125 ccm

Voraussetzung:

  • mind. 16 Jahre alt
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

 

Was darf ich fahren?

  • Leichtkrafträder, Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • max. 125 ccm Hubraum 
  • max. 11 kW/15 kw (Dreirädrige KFZ) Motorleistung

A2 – Motorrad über 50 ccm

Voraussetzung:

  • mind. 18 Jahre alt

Was darf ich fahren?

  • Krafträder – auch mit Beiwagen
  • bis 35 kW Motorleistung
  • mehr als 50 ccm Hubraum
  • mehr als 45 Km/h
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/Kg

A – Motorrad

Voraussetzung:

  • mind. 24 Jahre alt (Direkteinstieg) 

    oder

  • Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt

Was darf ich fahren?

  • Zwei- und Dreirädrige Krafträder 
  • Zweirädrige Krafträder mit Beiwagen
  • mehr als 50 ccm Hubraum
  • mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • zweirädrige KFZ über 35 kW
  • dreirädrige KFZ über 15 kW (mindestalter 21 Jahre)

Klasse B

BF 17 – Auto mit Begleitung

Voraussetzung:

  • mind. 16 ½ Jahre alt
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

 

Was darf ich fahren?

  • Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zG mit max. 8 Sitzplätzen, plus Führersitz
  • folgende Anhänger:

Anhänger bis 750 kg zG

Anhänger über 750 kg zG, wenn 

Summe der zulässigen Gesamt-

massen von Fahrzeug und

Anhänger nicht grösser

ist als 3,5 t 

  • Einschluss der FE- Klassen: AM, L

B – Auto

Voraussetzung:

  • mind. 17 ½ Jahre alt
  • ggf. Zustimmung der Erziehungsberechtigten

Was darf ich fahren?

  • Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zG mit max. 8 Sitzplätzen, plus Führersitz
  • folgende Anhänger:

-Anhänger bis 750 kg zG

-Anhänger über 750 kg zG, wenn 

Summe der zulässigen Gesamt-

massen von Fahrzeug und

-Anhänger nicht grösser

ist als 3,5 t 

  • Einschluss der FE- Klassen: AM, L

BE – Auto mit Hänger

Was darf ich fahren?

  • Fahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhänger über 750 kg, aber max. 3500 kg

B196 – A1 mit Autoführerschein 

Voraussetzung:

  • mind. 25 Jahre alt
  • mind. 5 Jahre Führerschein Klasse B

Was ist zu beachten?

  • kein Aufstieg nach 2 Jahren in Klasse A2 
  • der Führerschein gilt nur in Deutschland

Klasse C

C – LKW

  • mind. 18 (C1)/21 Jahre alt

 

Was darf ich fahren?

  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und nicht mehr als 8 Sitzplätze plus Führersitz
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • zusätzlicher Erwerb der Klassen C1, L, AM

CE – LKW mit Anhänger

Was darf ich fahren?

 

  • PKW / LKW über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (keine Beschränkung)
  • Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmasse
  • zusätzlicher Erwerb der Klassen C1E, BE, T, D1E ( bei Besitz von D1), DE (bei Besitz von D)

Klasse C

T – Traktor

Voraussetzung:

  • mind. 16 Jahre alt
  • ggf. Zustimmung der Erziehungsberechtigten

Was darf ich fahren?

  • Zugmaschinen, mit max. 60 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • unter 18 Jahre max. 40km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH
  • inkl. Anhänger

GS – Gabelstabler

Voraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche Eignung nach G25 (Arbeitsmedizinische Untersuchung)

 

Umfang der Ausbildung:

  • 1 1/2 tägige Schulung