Unsere Ausbildung

Führerschein-Klassen

Folgende Führerscheine kannst Du bei uns machen – vom Mofa bis zum LKW mit Anhänger. Wähle Deine Klasse und melde Dich unverbindlich an.

Klasse A – Zweirad & Mofa

Vom Mofa bis zur großen Maschine – wir bilden in allen Zweirad-Klassen aus.

M – Mofa
M

Mofa

Voraussetzungen

  • mind. 15 Jahre alt
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

Was darf ich fahren?

  • max. 25 km/h bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)
  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
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AM – Motorrad bis 50 ccm
AM

Motorrad bis 50 ccm

Voraussetzungen

  • mind. 15 Jahre alt
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

Was darf ich fahren?

  • Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder & vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • max. 50 cm³ Hubraum oder max. 4 kW Leistung
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A1 – Motorrad bis 125 ccm
A1

Motorrad bis 125 ccm

Voraussetzungen

  • mind. 16 Jahre alt
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

Was darf ich fahren?

  • Leichtkrafträder, dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • max. 125 cm³ Hubraum
  • max. 11 kW / 15 kW (dreirädrige KFZ) Motorleistung
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
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A2 – Motorrad bis 35 kW
A2

Motorrad bis 35 kW

Voraussetzungen

  • mind. 18 Jahre alt

Was darf ich fahren?

  • Motorleistung max. 35 kW, nicht von einem Kraftrad über 70 kW abgeleitet
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
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A – Motorrad – offene Klasse
A

Motorrad – offene Klasse

Voraussetzungen

  • mind. 24 Jahre (Direkteinstieg)
  • oder Klasse A2, wenn unter 24 Jahre

Was darf ich fahren?

  • Zwei- und dreirädrige Krafträder
  • Zweirädrige Krafträder mit Beiwagen
  • mehr als 50 cm³ Hubraum & über 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • zweirädrige KFZ über 35 kW
  • dreirädrige KFZ über 15 kW (Mindestalter 21 Jahre)
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Klasse B – Auto

Vom Begleiteten Fahren ab 17 bis zum Auto mit Anhänger.

BF17 – Auto mit Begleitung
BF17

Auto mit Begleitung

Voraussetzungen

  • mind. 16 ½ Jahre alt
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

Was darf ich fahren?

  • Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGM, max. 8 Sitzplätze plus Führersitz
  • Anhänger bis 750 kg zGM
  • Anhänger über 750 kg zGM, wenn Gesamtmasse von Fahrzeug + Anhänger ≤ 3,5 t
  • Einschluss der Klassen: AM, L
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B – Auto
B

Auto

Voraussetzungen

  • mind. 17 ½ Jahre alt
  • ggf. Zustimmung der Erziehungsberechtigten

Was darf ich fahren?

  • Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGM, max. 8 Sitzplätze plus Führersitz
  • Anhänger bis 750 kg zGM
  • Anhänger über 750 kg zGM, wenn Gesamtmasse ≤ 3,5 t
  • Einschluss der Klassen: AM, L
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BE – Auto mit Anhänger
BE

Auto mit Anhänger

Was darf ich fahren?

  • Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger / Sattelanhänger
  • Anhänger / Sattelanhänger bis 3.500 kg zGM
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B196

A1 mit Autoführerschein

Voraussetzungen

  • mind. 25 Jahre alt
  • mind. 5 Jahre Führerschein Klasse B

Hinweise

  • Kein Aufstieg nach 2 Jahren in Klasse A2
  • Der Führerschein gilt nur in Deutschland
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Klasse C / C1 – LKW

Vom kleinen LKW bis zur LKW-Anhänger-Kombination.

C1 – LKW bis 7.500 kg
C1

LKW bis 7.500 kg

Voraussetzungen

  • mind. 18 Jahre alt

Was darf ich fahren?

  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t zGM, max. 8 Sitzplätze plus Führersitz
  • Anhänger bis 750 kg zGM
  • zusätzlicher Erwerb der Klassen C1, L, AM
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C – LKW
C

LKW

Voraussetzungen

  • mind. 21 Jahre alt

Was darf ich fahren?

  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGM (keine Beschränkung), max. 8 Sitzplätze plus Führersitz
  • Anhänger bis 750 kg zGM
  • zusätzlicher Erwerb der Klassen C1, L, AM
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CE – LKW mit Anhänger
CE

LKW mit Anhänger

Voraussetzungen

  • mind. 21 Jahre alt

Was darf ich fahren?

  • PKW / LKW über 3,5 t zGM (keine Beschränkung)
  • Anhänger über 750 kg zGM
  • zusätzlicher Erwerb: C1E, BE, T, D1E (bei D1), DE (bei D)
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Klasse T / GS – Traktor & Gabelstapler

Für Landwirtschaft und Betrieb – inkl. Gabelstapler-Schulung.

T – Traktor
T

Traktor

Voraussetzungen

  • mind. 16 Jahre alt
  • ggf. Zustimmung der Erziehungsberechtigten

Was darf ich fahren?

  • Zugmaschinen mit max. 60 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Unter 18 Jahre max. 40 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH
  • inkl. Anhänger
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GS – Gabelstapler
GS

Gabelstapler

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche Eignung nach G25 (arbeitsmedizinische Untersuchung)

Hinweise

  • Umfang: 1½-tägige Schulung
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Bereit für den Führerschein?

Egal welche Klasse – wir begleiten Dich von der Anmeldung bis zur bestandenen Prüfung.

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