Führerschein-Klassen

Folgende Führerscheine kannst Du bei uns erhalten:

Klasse A

M - Mofa

Voraussetzung:

  • mind. 15 Jahre alt
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

 

Was darf ich fahren?

  • maximal 25 km/h bbH (bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit)
  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

AM - Motorrad bis 50 ccm

Voraussetzung:

  • mind. 15 Jahre alt
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

 

Was darf ich fahren?

  • Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h 
  • max. 50 cm³ Hubraum oder max. 4kW Leistung

A1 - Motorrad bis 125 ccm

Voraussetzung:

  • mind. 16 Jahre alt
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

 

Was darf ich fahren?

  • Leichtkrafträder, Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • max. 125 cm³ Hubraum 
  • max. 11 kW/15 kW (Dreirädrige KFZ) Motorleistung
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg

A2 - Motorrad über 35 kW

Voraussetzung:

  • mind. 18 Jahre alt

Was darf ich fahren?

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/Kg

A - Motorrad

Voraussetzung:

  • mind. 24 Jahre alt (Direkteinstieg) 
  • oder Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt

Was darf ich fahren?

  • Zwei- und Dreirädrige Krafträder 
  • Zweirädrige Krafträder mit Beiwagen
  • mehr als 50 cm³ Hubraum
  • mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • zweirädrige KFZ über 35 kW
  • dreirädrige KFZ über 15 kW (Mindestalter 21 Jahre)

Klasse B

BF 17 - Auto mit Begleitung

Voraussetzung:

  • mind. 16 ½ Jahre alt
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

 

Was darf ich fahren?

  • Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGM mit max. 8 Sitzplätzen, plus Führersitz
  • folgende Anhänger:

-Anhänger bis 750 kg zGM

-Anhänger über 750 kg zGM, wenn 

Summe der zulässigen Gesamtmassen von

Fahrzeug und Anhänger nicht größer

ist als 3,5 t 

  • Einschluss der FE- Klassen: AM, L

B - Auto

Voraussetzung:

  • mind. 17 ½ Jahre alt
  • ggf. Zustimmung der Erziehungsberechtigten

Was darf ich fahren?

  • Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGM mit max. 8 Sitzplätzen, plus Führersitz
  • folgende Anhänger:

-Anhänger bis 750 kg zGM

-Anhänger über 750 kg zGM, wenn 

Summe der zulässigen Gesamtmassen von

Fahrzeug und Anhänger nicht größer

ist als 3,5t 

  • Einschluss der FE- Klassen: AM, L

BE - Auto mit Hänger

Was darf ich fahren?

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.


B196 - A1 mit Autoführerschein 

Voraussetzung:

  • mind. 25 Jahre alt
  • mind. 5 Jahre Führerschein Klasse B

Was ist zu beachten?

  • kein Aufstieg nach 2 Jahren in Klasse A2 
  • der Führerschein gilt nur in Deutschland

Klasse C / C1

C 1 - LKW bis 7.500 kg

Voraussetzungen:

  • mind. 18 Jahre alt

 

Was darf ich fahren?

  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse bis 7,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätze plus Führersitz
  • Anhänger bis 750 kg zGM
  • zusätzlicher Erwerb der Klassen C1, L, AM

C - LKW

Voraussetzungen:

  • mind. 21 Jahre alt

 

Was darf ich fahren?

  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (keine Beschränkung) und nicht mehr als 8 Sitzplätze plus Führersitz
  • Anhänger bis 750 kg zGM
  • zusätzlicher Erwerb der Klassen C1, L, AM

CE - LKW mit Anhänger

Voraussetzungen:

  • mind. 21 Jahre alt


Was darf ich fahren?

  •  PKW / LKW über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (keine Beschränkung)
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • zusätzlicher Erwerb der Klassen C1E, BE, T, D1E (bei Besitz von D1), DE (bei Besitz von D)

Klasse T / GS

T - Traktor

Voraussetzung:

  • mind. 16 Jahre alt
  • ggf. Zustimmung der Erziehungsberechtigten

Was darf ich fahren?

  • Zugmaschinen, mit max. 60 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • unter 18 Jahre max. 40km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH
  • inkl. Anhänger

GS - Gabelstabler

Voraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche Eignung nach G25 (Arbeitsmedizinische Untersuchung)

 

Umfang der Ausbildung:

  • 1 1/2-tägige Schulung 

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